Zweites Gutachtenseminar der Klinik Nette-Gut

Die Klinik Nette-Gut für forensische Psychiatrie in Weißenthurm veranstaltet am Montag, 5., und Dienstag, 6. Juni, ihr zweites Gutachtenseminar für Einsteigerinnen und Einsteiger. Ausrichter ist die Gutachtenstelle der Klinik im schönen Rheinland-Pfalz. Los geht es am Montag, 5. Juni, um 9 Uhr. Der erste Seminartag endet um 16 Uhr. Am Dienstag, 6. Juni, schließen sich weitere Vorträge und Workshops von 9 bis 14.30 Uhr an. Bis zum 30. April gilt der Frühbucherpreis von 240 Euro (inklusive Verpflegung).

Im zweiten Gutachtenseminar der Klinik Nette-Gut für Einsteigende stehen die Grundlagen der Prognosebegutachtung im Mittelpunkt. Im Rahmen des Seminars setzen Sie sich mit den Beurteilungsschritten des Begutachtungsprozesses auseinander. Im Hinblick auf ein fachgerechtes Vorgehen erfahren Sie, welche Mindestanforderungen bzw. Empfehlungen Sie einhalten sollten. Sie erhalten einen Überblick über die aktuellen Prognoseinstrumente und setzen sich damit auseinander, wann welches Instrument zum Einsatz kommen sollte – mit zweien werden Sie sich näher vertraut machen und ihre Anwendung im Rahmen von praktischer Fallarbeit einüben. Auch im Bereich der Prognosebegutachtung gibt es insbesondere für Neueinsteigende Herausforderungen, auf die man vorbereitet sein sollte. In kollegialer Runde setzen Sie sich damit auseinander und können die Gutachtenerstattung in einer simulierten Anhörung üben. Abschließend erhalten Sie Arbeitsmaterialien, die Ihnen die strukturierte Bearbeitung der richterlichen Fragestellungen erleichtern werden.

Die Qualität der psychologischen und psychiatrischen Sachverständigengutachten wurde immer wieder kritisiert, was letztlich 2007 dazu führte, dass eine multiprofessionelle Arbeitsgruppe Mindestanforderungen für Prognosegutachten formulierte (Boetticher et al., 2007). Mit Inkrafttreten der Novellierung des § 63 StGB im August 2016 ging ein deutlicher Anstieg der erforderlichen kriminalprognostischen Gutachten einher. Das Ziel der Novellierung war und ist, die Betroffenen vor unverhältnismäßigen und unverhältnismäßig langen Unterbringungen zu schützen. Externe Sachverständigengutachten haben dabei auch maßgeblichen Einfluss auf die weitere Therapieplanung sowie auf die Lockerung von Freiheitseinschränkungen – dem gegenüber steht das Sicherheitsinteresse der Bevölkerung. Um hier verantwortungsvoll fachgerechte Einschätzungen und Empfehlungen geben zu können, sind laut Strafprozessordnung neben einem Medizin- oder Psychologiestudium forensisch-psychiatrische Sachkunde und Erfahrung erforderlich.

Weitere Informationen zur Veranstaltung und Anmeldemöglichkeiten gibt es hier.