Rechtliche Grundlagen und Regelungen des Massregelvollzugs

 

Landesrecht

Baden-Württemberg

Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – PsychKHG) Vom 25. November 2014

Rheinland-Pfalz

Landesgesetz über den Vollzug freiheitsentziehender Maßregeln (Maßregelvollzugsgesetz – MVollzG -) Vom 22. Dezember 2015

Saarland

Gesetz über den Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt (Maßregelvollzugsgesetz – MRVG) Vom 29. November 1989

 

Bundesweites Recht

Das Strafgesetzbuch (StGB) fasst die hauptsächlichen Strafvorschriften u.a. für den Maßregelvollzug zusammen. Die Strafprozessordnung (StPO) ist die gesetzliche Grundlage für den Strafprozess. Straf- und Maßregelvollzug bedeuten für Strafgefangene und Untergebrachte unter anderem, dass in ihre Grundrechte eingegriffen wird. Gesetzliche Grundlage für diese Eingriffe ist das Strafvollzugsgesetz (StVollzG). Es stellt dem Vollzug zwei Aufgaben: Er soll zum einen darauf hinwirken, dass Gefangene und Untergebrachte fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Zum anderen soll der Vollzug die Allgemeinheit vor weiteren Straften schützen.

Strafgesetzbuch (insbesondere § 20, 21, 61, 63, 64, 67)

Strafprozessordnung (insbesondere § 81, 126a)

Strafvollzugsgesetz (insbesondere § 136, 137, 138)

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