



(Quelle: Broschüre „Therapie schafft Sicherheit“, MRV in Rheinland-Pfalz)
Der gesetzliche Auftrag an die Maßregelvollzugskliniken lautet „Besserung und Sicherung“. Alle Behandlungsmaßnahmen sind darauf ausgerichtet, dass die Patientinnen und Patienten wieder in die Gesellschaft zurückkehren können und zugleich die größtmögliche Sicherheit für die Bevölkerung gewährleistet ist.
Zu Beginn der Behandlung wird jede Patientin und jeder Patient umfassend untersucht. Für die Diagnose werden internationale Standards genutzt. Auf Basis der Diagnose werden die individuellen Behandlungsziele festgelegt. Dabei werden die kriminellen und tatspezifischen Aspekte besonders betrachtet.
Abhängig vom Krankheitsbild gibt es unterschiedliche Behandlungsansätze. Viele Patientinnen und Patienten erhalten eine Behandlung mit Arzneimitteln. In der Psychotherapie werden unter anderem verhaltenstherapeu tische, gesprächstherapeutische und tiefenpsychologische Verfahren genutzt. In Einzel- und Gruppenbehandlungen lernen die Patientinnen und Patienten, sozial anerkannte Normen und Werte zu verinnerlichen. Sport- und Bewegungstherapie, Ergotherapie, Theaterpädagogik, Kunst- und Musiktherapie sind weitere Bestandteile der Behandlung.
Zur Resozialisierung gehört auch die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben. Die Patienten im Maßregelvollzug haben die Möglichkeit, einen fehlenden Schulabschluss nachzuholen. Dadurch lernen die Patienten, dass die eigene Weiterentwicklung und Veränderungen möglich sind.
Durch die Behandlung eignen sich die Patientinnen und Patienten Verhaltensweisen an, die für das Zusammenleben in der Gesellschaft wichtig sind, zum Beispiel Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen, Frustra tionen ertragen und den Umgang mit Gefühlen in angemessener Art und Weise. Außerdem trainieren sie Alltagshandlungen und lernen, ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten.
Folgende therapeutische Berufsgruppen arbeiten in den Maßregelvollzugskliniken:
In gemeinsamen Besprechungen beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den unterschiedlichen Berufsgruppen regelmäßig über den individuellen Behandlungsfortschritt.
Wenn eine Patientin oder ein Patient sich in einem fortgeschrittenen Stadium der Behandlung befindet, gehört auch das schrittweise Einüben eigenverantwortlichen Handelns durch eine vorsichtige Lockerung der Unterbringungssituation zur Behandlung. Die Lockerungsstufen reichen von begleitetem bis zu unbegleitetem Ausgang und Urlaub außerhalb der Klinik. Sie dienen unter anderem zur Aufrechterhaltung sozialer Bindungen und können auch für den Einstieg ins Erwerbsleben auf dem freien Arbeitsmarkt hilfreich sein.
Vor einer Lockerung prüfen interne und externe Gutachter, ob die Patientin oder der Patient entsprechende Behandlungsfortschritte gemacht hat.