Deutlich mehr Gutachten seit 2016
Zweites Fachseminar der Klinik Nette-Gut
Weißenthurm. Nach der sehr positiv aufgenommenen Premiere im vergangenen Jahr, hatte die Klinik Nette-Gut (KNG) erneut zu einem Gutachtenseminar eingeladen – dieses Mal konnte das Seminar in den repräsentativen Räumlichkeiten der neuen Cafeteria stattfinden, sodass ein Ausweichen in die Rhein-Mosel-Akademie nicht nötig war.
Psychologischen und psychiatrischen Sachverständigen im Rechtswesen kommt eine besondere Bedeutung zu, haben die von ihnen erstellten Gutachten doch maßgeblichen Einfluss auf das Leben der Begutachteten und erfüllen im Hinblick auf das Sicherheitsinteresse der Bevölkerung eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe. Umso wichtiger ist es, dass angehende Sachverständige mit dem nötigen Rüstzeug ausgestattet sind, wenn sie Begutachtungen vornehmen. Die KNG verfügt über eine eigene Gutachtenstelle und kann mit sehr viel Wissen sowie großer Erfahrung die Kolleginnen und Kollegen in ihrer Ausbildung zur oder zum Sachverständigen auf fachlich hohem Niveau unterstützen.
Seit 2016 deutlicher Anstieg bei Prognosegutachten
Im Gutachtenseminar stand das Thema Prognosebegutachtung im Fokus. Die Novellierung des Paragraphen 63 StGB im August 2016 führte zu einem deutlichen Anstieg der erforderlichen kriminalprognostischen Gutachten. Das Ziel der Novellierung war und ist, die Betroffenen vor unverhältnismäßigen und unverhältnismäßig langen Unterbringungen zu schützen, dabei gleichzeitig das Sicherheitsinteresse der Bevölkerung zu berücksichtigen.
Sachverständigengutachten haben auch maßgeblichen Einfluss auf die Therapieplanung sowie auf die Lockerung von Freiheitseinschränkungen. Prognosen werden von erfahrenen Fachleuten wissenschaftlich fundiert erstellt, erklärt der Ärztliche Direktor Dr. Frank Goldbeck. Die große Verantwortung bei der Erstellung von Prognosegutachten zeigt, „es ist wichtig zu wissen, was man macht“, so Goldbeck.
Vorträge, Fallarbeiten und simulierte Anhörungen
Die Seminarteilnehmer:innen setzten sich mit den Grundlagen der Prognosebegutachtung auseinander. Sie erhielten einen Überblick über aktuelle Prognoseinstrumente, mit zwei Inventaren setzten Sie sich näher auseinander. Das Erlernte wurde in eigenständiger Fallarbeit angewendet und im Anschluss im fachlich-kollegialen Kreis reflektiert. Die Teilnehmenden erfuhren, an welche Mindestanforderungen und Empfehlungen für Prognosegutachten sie sich halten sollten und wie diese in der Praxis umgesetzt werden.
Abschließend setzten sie sich mit den Fallstricken und Fehlerquellen im Rahmen der Begutachtung auseinander, auf die man vorbereitet sein sollte. Da die Verteidigung des Gutachtens vor Gericht eine besondere Herausforderung darstellt, wurde diese in simulierten Anhörungen vor Gericht geübt. Die Rückmeldungen der Teilnehmer:innen waren erneut sehr positiv und es wurden inhaltliche Wünsche für das nächste Seminar geäußert. Ein Folgeseminar ist bereits in Planung. Wolfgang Pape
Seminarleitung: Sonja Dette (Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs), Dr. Frank Goldbeck (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie), Liba Ivankova (Psychologische Psychotherapeutin), Wolfram Schumacher-Wandersleb (Forensische Psychiatrie [DGPPN]), Michaela Schwarz (Psychologische Psychotherapeutin).
