13. Forensiktage der Klinik Nette-Gut für Forensische Psychiatrie

Die Novellierung des Gesetzes zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB beinhaltet Veränderungen in mehreren Bereichen und lässt erwarten, dass mit einer geringeren Einweisungsquote und mit früheren Entlassungen von Patienten zu rechnen ist. Bei den Forensiktagen der Klinik Nette-Gut für Forensische Psychiatrie werden sich Teilnehmer erfahren, von welchen Überlegungen sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe bei ihren Reformvorschlägen leiten ließ, welche Konsequenzen die Novellierung aus Sicht der Strafvollstreckungskammern nach sich ziehen wird und wie die Einrichtungen des Maßregelvollzugs selbst mit der neuen Gesetzeslage umgehen.

Es sollen aber auch jene Punkte aufgegriffen werden, die von verschiedener Seite angeführt und nicht selten gar als gravierendes Versäumnis der Novellierung benannt werden. Kritisiert wird dabei insbesondere die fehlende Einbeziehung der Gemeindespsychiatrie, die zu einem nicht unerheblichen Anteil mit den Auswirkungen konfrontiert sein wird. Hierzu werden Referenten aus Italien erwartet, wo bereits vor Jahren eine Reform des dortigen Maßregelvollzugs auf den Weg gebracht und forensische Kliniken weitgehend aufgelöst wurden.

Zudem werden zwei Vertreter rheinland-pfälzischer Heimeinrichtungen, die in enger Weise mit der Klinik Nette-Gut kooperieren, jene Probleme thematisieren, die mit einer Aufnahme forensischer Patienten und dabei insbesondere von Sexualstraftätern verbunden sind.

Immer wieder wird auch kritisiert, dass durch die jetzt gesetzlich festgelegte Erhöhung der Gutachten-Frequenz keine frühere Entlassung von Patienten des Maßregelvollzugs zu erwarten sei, eher das Gegenteil befürchtet werden müsse. Auch zu dieser Frage wird ein Fachmann sprechen, der die Gutachtenproblematik aus verschiedenen Perspektiven und aus langjähriger eigener Erfahrung beleuchten wird. Ein weiterer Vortrag beschäftigt sich damit, dass auch die Unterbringung suchtkranker Rechtsbrecher gemäß § 64 StGB durchaus reformbedürftig scheint.

Der Maßregelvollzug ist aber nicht nur auf der Ebene des Bundesgesetzgebers im Umbruch. Im Januar 2016 wurde in Rheinland-Pfalz das neue Maßregelvollzugsgesetz auf den Weg gebracht, in dem in besonderer Weise auch die multiprofessionelle Behandlung der anvertrauten Patienten geregelt wird, so beispielsweise im Rahmen der Adherence-Therapie, über die es von pflegerischer Seite Informationen gibt.

Der Maßregelvollzug ist ohne Zweifel im Umbruch und es bleibt zu hoffen, dass es 45 Jahre nach der ersten großen Reform im Rahmen der Psychiatrie-Enquete gelingen wird, die Unterbringung und Behandlung psychisch kranker Rechtsbrecher weiter zu optimieren, nicht zuletzt auch zum Schutze der Allgemeinheit.

Weitere Informationen >>