Porträts und Interviews unserer Mitarbeiter

In der Klinik Nette-Gut gibt es die „Tiergestützte Therapie“ (AAT) seit 2014. Was hat Ihr Haus veranlasst, diesen Behandlungsbaustein für forensisch-psychiatrische Patientinnen und Patienten anzubieten und wie wird das Angebot angenommen?

Astrid Kapsitz: Tiergestützte Interventionen wie tiergestützte Therapie (Animal Assisted Therapie – AAT) und tiergestützte Förderung (Animal Assisted Activity – AAA) setzen sich seit Jahren zunehmend in pflegerisch-therapeutischen Einrichtungen durch. Bis zur Etablierung der Tiergestützten Therapie wurden die Tiere, die bereits auf dem Gelände lebten, durch die Patienten liebevoll versorgt. Auch eine Kooperation mit dem Tierheim in Andernach bestand bereits- ein Gewinn für Tiere und Menschen.

Die Initiative, Tiere für therapeutische Zwecke einzusetzen, geht auf eine Patientenbefragung zurück, in der sich die Untergebrachten deutlich für ein solches Angebot aussprachen. In der Folge wurde im Jahr 2011 eine Projektgruppe gegründet, deren Aufgabe es war, die Möglichkeiten des Einsatzes von Tieren bzw. deren Einbindung in die therapeutischen Abläufe der Klinik Nette-Gut zu eruieren und letztlich zu etablieren. Die Mitglieder der Projektgruppe machten sich begeistert an die Arbeit, bei der leider auch Rückschläge und Misserfolge nicht ausblieben. Schließlich stellten sich erste Erfolge ein: Unsere Zierfische, Ziervögel, Hühner und Kaninchen wurden „legalisiert“, das Pfauenpärchen Roberto und Katharina zog ein. Mit der Einführung der Tiergestützten Therapie mit Hunden, ein Angebot externer Therapeuten, im Jahr 2014 wurde der therapeutische Erfolg deutlich beobachtbar und dokumentiert. Im Jahr 2017 kam das therapeutische Reiten hinzu, das sich an Untergebrachte mit höheren Lockerungen richtet, da dieses Angebot auf einem Reiterhof in der Nähe von Weißenthurm stattfindet. Die Nachfrage nach Plätzen in der Tiergestützten Therapie ist gleichbleibend hoch. Inzwischen gehören unsere Kaninchen Carla, Heidi und Rudi, sechs Therapiehunde mit deren Haltern sowie vier Therapiepferde und deren Trainerinnen zu einem festen, sehr geliebten Bestandteil des Kliniklebens.

 

Welche Wirkungen können tiergestützte Interventionen auf forensisch-psychiatrische Patienten entfalten? Inwiefern wird der Therapieverlauf insgesamt beeinflusst?

 

Astrid Kapsitz: Viele der Untergebrachten in der Klinik Nette-Gut leiden aufgrund ihrer psychischen Störung bzw. Erkrankung unter Kontakt- und Beziehungsproblemen. Sie hatten im Verlauf ihrer Sozialisation keine Möglichkeit zu lernen, wie man Kontakte zu anderen aufbaut, tragfähige Beziehungen herstellt und mit Misserfolgen umgeht. Empathie und Rücksichtnahme müssen daher mühsam erarbeitet werden. Für viele Patienten stehen die eigenen Bedürfnisse über denen ihrer Mitmenschen und sie fordern deren Befriedigung oft rücksichtslos ein. Entsprechende Rückmeldungen von Mitarbeitern oder Mitpatienten werden oft nicht akzeptiert bzw. angenommen. Im engen Zusammenhang damit steht häufig ein schwaches Selbstwertgefühl, das dazu führt, dass Untergebrachte mit Zurückweisungen und Kritik nicht adäquat umgehen können. Hier unterstützen die Tiere auf ihre sanfte, aber deutliche Art. Sie geben ehrliche Rückmeldungen, verzeihen Fehler, fordern keine Erklärungen oder Rechtfertigungen und bieten ihre Freundschaft und Zuneigung unvoreingenommen an. Was den Betroffenen im Umgang mit den Menschen nicht gelingt, das lernen sie beiläufig in der Arbeit mit Tieren. Ängste werden abgebaut, Erfolge stellen sich ein, man genießt die Entspannung im Kontakt mit dem Tier und nimmt sich selbst als bedeutsam wahr. Über die Tiere kommen Patienten miteinander und mit Personal ins Gespräch und werden zu „Experten“, was wiederum ihr Selbstbewusstsein aufbaut und festigt. Manchmal gelingt es den Tieren, Therapieinhalte zu vermitteln, die durch Personal nur unzureichend oder gar nicht angenommen werden. Bedingt durch die Situation der Unterbringung, deren Dauer in vielen Fällen im Unterschied zu einem Gefängnisaufenthalt zeitlich nicht klar festgelegt ist, gehören Einsamkeit, Isolation, Frustration, Hilflosigkeit und Hoffnungslosigkeit für manchen Untergebrachten zum Klinikalltag. Diese Faktoren können Depressionen und damit verbunden Suizidalität zur Folge haben. Diesen negativen Emotionen können Tiere manchmal erfolgreicher begegnen als das menschliche Personal oder Mitpatienten. Sie geben Nähe, erlauben auch enge Körperkontakte und nicht selten entsteht eine innige, über die Therapie hinaus andauernde Beziehung zwischen einem Patienten und seinem Bezugstier. Mancher erinnert sich an eigene Tiere und die starke Bindung, die er zu diesem hatte. Andere erleben im Umgang mit ihrem Bezugstier zum ersten Mal gegenseitiges Vertrauen, Zuneigung und das Gefühl, geliebt zu werden mit allen persönlichen Defiziten. Die Tiere fragen nicht nach der Vorgeschichte und der Delinquenz. Zugleich sind sie schonungslos ehrlich in ihren Rückmeldungen.

Manchmal bauen die „Therapeuten auf vier Pfoten“ Brücken und ermöglichen es, dass Patienten sich erstmals öffnen und einen Einstieg in das Klinikleben finden. Die Tiere lassen den nicht immer angenehmen Alltag für kurze Zeit in den Hintergrund treten, strukturieren, vermitteln Zuversicht und Lebensfreude. Sie unterstützen den Aufbau von Selbstbewusstsein und damit die Kritikfähigkeit. Nicht zuletzt schenken die Tiere kleine, manchmal unvergessliche Glücksmomente und damit mehr Lebensfreude.

 

Welche Tiere kommen dabei zum Einsatz und wie gestaltet sich eine tiergestützte Therapiestunde?

 

Astrid Kapsitz: Grundsätzlich stehen bei allen tiergestützten Interventionen im Haus das Wohl und die Sicherheit der Tiere im Vordergrund. Der Kontakt zwischen den Untergebrachten und den Tieren findet stets überlegt und unter Aufsicht statt. In der tiergestützten Therapie werden nur geimpfte, gesunde und charakterlich geeignete Tiere eingesetzt.

Bereits Jahre vor der Einführung der Tiergestützten Therapie in der Klinik Nette-Gut gab es die Kooperation mit dem Tierheim in Andernach. In Form von Ausgängen mit den Tierheimhunden sowie dem Ableisten von Praktika wird sie bis heute erfolgreich fortgesetzt.

Inzwischen wurden unsere drei Kaninchen zu einem festen Bestandteil des zugrundliegenden Behandlungskonzepts. Sie sind für viele Patienten ein geliebter Begleiter im Alltag. Die Patienten lernen schnell, dass sie den Tieren mit Rücksicht und Respekt begegnen müssen, um eine Beziehung zu ihnen aufbauen zu können. Da die Kaninchen den Umgang mit vielen verschiedenen Menschen gewohnt sind, begegnen sie diesen freundlich, aufgeschlossen und kontaktfreudig. Manche Untergebrachten suchen den Kontakt zu unserem kuscheligen Trio, wenn sie Aufmunterung und Nähe brauchen, oft auch in Begleitung von Therapeuten oder Pflegenden. Manches Gespräch fällt in der beruhigenden, entspannenden Anwesenheit von Carla, Heidi und Rudi leichter.

Hinzu kamen 2014 die Therapiehunde (vier Neufundländer und zwei Golden Retriever) mit ihren externen Hundeführern, die zweimal in der Woche für zwei Stunden mit festen Gruppen von Patienten arbeiten. Dabei hat jeder Teilnehmer „seinen“ Bezugshund, der ihn durch die 12 Einheiten begleitet. Hund und Patient suchen in den ersten Einheiten einander aus und werden dabei nur wenig von den Therapeuten angeleitet oder beeinflusst. Oft bleiben beide weit über die therapeutische Gruppe hinaus eng verbunden.

Seit fast zwei Jahren arbeitet die Klinik zudem sehr erfolgreich mit einem Reiterhof zusammen, der Therapeutisches Reiten anbietet. Dieses Angebot richtet sich jedoch nur an Patienten, die mindestens begleiteten Freigang haben, denn die TgT mit Pferden findet auf dem Gelände des Reiterhofs statt. Auch hier arbeiten wir in festen Gruppen von vier Teilnehmern. Bedingt durch die Pferde, die als Fluchttiere mehr Zeit brauchen, um Kontakt zum Menschen aufzubauen, läuft diese Therapieform über einen Zeitraum von 24 Einheiten, also ein halbes Jahr. Auch hier entwickeln sich enge Beziehungen zwischen Mensch und Pferd. Bedingt durch die Größe und Kraft der Pferde begegnen die Patienten ihnen anfangs mit äußerster Zurückhaltung und viel Respekt, manchmal gepaart mit Angst. Umso größer sind der Stolz und das Selbstbewusstsein, wenn sie sich im Laufe der Zeit mit „ihrem“ Pferd zu einem Team entwickeln, das einander vertraut, sich aufeinander verlässt und aneinander wächst.

Am Tier lernen die Untergebrachten Frustrationstoleranz, Respekt, Geduld und Empathie. Sie lernen, ihre Wirkung auf andere mit Hilfe der Stimme und vor allem der Körpersprache zu steuern. Und sie erfahren (mancher zum ersten Mal im bisherigen Leben), dass sie anderen etwas bedeuten.

Sie sind gemeinsam mit der Leiterin der Abteilung Betreuen-Fördern-Wohnen, Frau Birgit Fuchs verantwortlich für das Konzept „HalfWayHouse“, das eine Projektgruppe aus Mitarbeitenden der Klinik für Forensische Psychiatrie am Pfalzklinikum und der gemeindepsychiatrischen Einrichtung Betreuen-Fördern-Wohnen gemeinsam entwickelt hat. Um wen geht es bei dieser Maßnahme?

 

Dr. Eva Biebinger: Bei der Entwicklung des Konzepts haben wir in erster Linie einen besonders schwierigen Personenkreis im Blick: Die nach § 63 StGB in der Klinik für Forensische Psychiatrie untergebrachten PatientInnen, die sich entweder als schwer therapierbar erweisen oder dringend indizierte Therapien ablehnen und aus Gründen der Verhältnismäßigkeit entlassen werden müssen. Bei ihnen lässt sich ein erhöhtes Risiko für die erneute Begehung von Straftaten feststellen, weshalb oftmals seitens des Fachpersonals keine Entlassempfehlung gegeben werden kann. Diese Patientengruppe
an die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben heranzuführen, sehen wir als zentrale Aufgabe.

 

Wie wollen Sie konkret an diese anspruchsvolle Aufgabe herangehen?

 

Dr. Eva Biebinger: Es geht vor allem um eine erfolgreiche Gestaltung des Überganges zwischen stationärem Rahmen des Maßregelvollzugs, Dauererprobung, Führungsaufsicht und den je nach Hilfebedarf in Frage kommenden ambulanten oder stationären Betreuungs-Settings der Eingliederungshilfe bzw. Gemeindepsychiatrie. Forensische und gemeindepsychiatrische Kompetenzen wirken hier präventiv zusammen, um Ressourcen zu stärken, Krisen abzufangen oder Risiken zu minimieren. Bei unserem HalfWayHouse Konzept betrachten wir es als wichtigste Voraussetzung, dass die Patientin/der Patient der Maßnahme als Übergangsversorgung über maximal 2 Jahre hinweg zustimmt. Die individuelle Vorbereitung findet vor Beginn der Maßnahme in einer gemeinsamen Teilhabe Konferenz statt.

Zu den Grundgedanken gehört unter anderem auch, dass Einzel- und Zielvereinbarungsgespräche zur eventuellen Krisenbewältigung usw. bewusst im Wohnbereich und nicht in der Klinik für Forensische Psychiatrie stattfinden. Grundsätzlich geht es darum, frühzeitig mit der gemeindepsychiatrischen Arbeit mit der Patientin bzw. dem Patienten und den Verantwortlichen der Klinik für Forensische Psychiatrie zu beginnen, sodass nach der Erprobung die Integration in die Gemeindepsychiatrie besser gelingt bzw. erst möglich wird.

 

Wie ist das „HalfWayHouse“ organisiert und warum haben Sie dem Projekt diesen Namen gegeben?

 

Dr. Eva Biebinger: Das Konzept ist so ausgerichtet, dass ein schwer zu behandelnder Personenkreis mit forensischem Hintergrund befähigt wird, ein straffreies Leben in der Gesellschaft zu führen. Die Organisation richtet sich nach den Grundstrukturen der Eingliederungshilfe. Die intensive forensisch-therapeutische Betreuung in einem Erprobungsmilieu der Eingliederungshilfe dient dazu, die Chance auf das Erreichen des Ziels der Integration in die Gesellschaft zu verbessern. Dazu tragen lebenspraktische Erprobungsfelder im hauswirtschaftlichen und sozialen Bereich unter ärztlicher und therapeutischer Betreuung wesentlich bei. Da sich die PatientInnen in der Dauerbeurlaubung quasi auf halbem Weg zur gesellschaftlichen Teilhabe befinden, haben wir das Organisationsmodell „HalfWayHouse“ genannt.

Im Maßregelvollzug stoßen üblicherweise ganz unterschiedliche Interessen und mitunter schwer zu vereinbarende Erwartungen aufeinander. Dabei wäre es wünschenswert, wenn Patient_innen, Angehörige und Behandlungsteams an einem Strang zögen, um Hand in Hand zum bestmöglichen Ergebnis der von den Strafgerichten angeordneten „Maßregel der Besserung und Sicherung“ zu gelangen. Vor diesem Hintergrund hat die Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie am PZN Wiesloch am 2. November 2017 einen für Einrichtungen des Maßregelvollzugs in Deutschland noch recht neuen Weg eingeschlagen und einen „Trialog“ ins Leben gerufen. Der Einladung zum abendlichen Vortrag mit anschließender Frage- und Diskussionsrunde sowie Erfahrungsaustausch waren über 100 Teilnehmer gefolgt. Die Veranstaltung soll zukünftig zweimal im Jahr angeboten werden.

Welche Gedanken verbinden die Initiatoren des Forensischen Trialogs mit der Veranstaltungsreihe? Ein Gespräch mit Elisabeth Dilly von der regionalen Selbsthilfegruppe für Angehörige von Forensik-Patienten, Prof. Dr. Dirk Lorenzen, Patientenfürsprecher des PZN und Dr. Christian Oberbauer, Chefarzt der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie gibt Aufschluss.

 

Frau Dilly, Sie haben den entscheidenden Impuls zu dieser Begegnungsveranstaltung gegeben. Welche Motive standen dahinter?

Elisabeth Dilly: „Wir müssen alle – Patienten, Angehörige und Klinikmitarbeiter – mehr voneinander wissen, um unsere jeweiligen Anliegen besser zu verstehen. Die Patienten wollen mehr Selbstbestimmung, die Angehörigen wollen wahrgenommen und einbezogen werden, die Mitarbeiter wollen in ihrer verantwortungsvollen Aufgabe anerkannt und respektiert werden. Der Forensische Trialog ermöglicht es, die jeweiligen Sichtweisen kennenzulernen und kann so helfen, die Gemeinsamkeiten in der Zielvorstellung zu sehen und vielleicht so zu einer konstruktiven Zusammenarbeit zu gelangen.“

 

Ist der erste Forensische Trialog am PZN Ihren Erwartungen gerecht geworden?

Elisabeth Dilly: „Wir waren freudig überrascht über das große Interesse und die Beteiligung aller Trialog-Partner. Allerdings blieb das Gespräch mehr ein Dialog zwischen einzelnen Angehörigen und Patienten mit der Referentin und dem Klinikleiter Dr. Oberbauer, während sich die Mitarbeiter zurückhielten. Das mag vielleicht am Thema des Vortrags gelegen haben, über das die Behandelnden bereits von Berufs wegen informiert war. Ein echter Trialog wäre vielleicht durch die Vorgabe eines Themas zu erreichen, das aus der Perspektive einer der drei Gruppen formuliert werden könnte. Insgesamt begrüßen wir die Initiative sehr und wünschen uns weiterhin eine rege Beteiligung aller Trialog-Partner im Sinne eines wachsenden wechselseitigen Verständnisses.“

 

Herr Professor Lorenzen, in Ihrer Funktion als Patientenfürsprecher übernehmen Sie eine Mittlerrolle zwischen Patient_innen und Angehörigen sowie dem Behandlungsteam der Klinik. Inwiefern unterstützt eine solche Trialog-Veranstaltung Ihre Tätigkeit?

Prof. Dr. Dirk Lorenzen: „Als Patientenfürsprecher im PZN Wiesloch bin ich immer wieder mit der besonders schwierigen und oft überfordernden Situation konfrontiert, in der sich Angehörige von psychisch Kranken in der Forensik befinden. Hier geht es ja nicht nur um den Umgang mit der psychischen Erkrankung ihres Angehörigen, sondern auch um die vielfältigen juristischen Fragestellungen, die sich aus der geschlossenen Unterbringung in der Forensik mit für viele unüberschaubaren Sicherungs- bzw. Ausgangsregelungen ergeben. Unsicherheiten über den Umgang mit Angehörigen bestehen aber auch bei Mitarbeitenden, denke man nur an Datenschutz oder Schweigepflicht. Um Ängste und Unsicherheiten abzubauen, Vertrauen zu schaffen und Angehörige als wichtige Ressource für einen positiven Behandlungsprozess zu nutzen, empfinde ich eine Trialog-Veranstaltung, wie sie jetzt in der Klinik für Forensische Psychiatrie angeboten wird, als sehr hilfreich.“

 

Was ist das Besondere an der Zusammenarbeit mit Angehörigen-Selbsthilfegruppen von forensisch-psychiatrischen Patient_innen?

Prof. Dr. Dirk Lorenzen: „Im Gegensatz zu anderen Behandlungsbereichen in der Psychiatrie ist in der Forensik von relativ langen Verweildauern auszugehen. Angehörigengruppen zeichnen sich deshalb durch eine hohe Kontinuität der Teilnehmer aus. Es entwickeln sich Vertrauensverhältnisse zwischen den Teilnehmern, die entlastende Funktion haben kann. Den Betroffenen wird klar: „Es gibt noch andere, die ähnliche Probleme haben wie ich.“ Es geht nicht mehr nur um Informationsvermittlung, sondern auch um die eigene Einstellungen, Vorurteile und Beziehungen zum psychisch kranken Angehörigen und zur Klinik. Die Trialog-Teilnehmer erkennen beispielsweise: „So werden andere mit der schwierigen Situation fertig“. Aber sie ermutigen sich auch, gegenüber der Klinik mit einer Stimme aufzutreten, sich Gehör zu verschaffen, Kritik zu üben, Verbesserungsvorschläge zu machen.“

 

Herr Dr. Oberbauer, welchen Eindruck hat die Auftaktveranstaltung zum Forensischen Dialog bei Ihnen hinterlassen?

Dr. Christian Oberbauer: „Wie haben uns gefreut, dass sehr viele Angehörige, aber auch Patienten und Mitarbeitende, teilgenommen haben und die Atmosphäre den ganzen Abend lang von gegenseitiger Wertschätzung, Verständnis und Respekt getragen war. Die Fragen wie auch die informellen Gespräche nach dem offiziellen Programm verdeutlichten das große Interesse der Angehörigen, mehr über klinikinterne Abläufe, juristische Hintergründe und sonstige Rahmenbedingungen zu erfahren. Diese Erkenntnis wird in unsere Informationsarbeit und den Umgang mit Angehörigen einfließen. Obwohl die meisten Patienten ganz offensichtlich bereits gut informiert sind, ist es mir ein Anliegen, die Betroffenen selbst zukünftig noch besser einzubinden.“

 

Welchen thematischen Schwerpunkt wird die nächste Veranstaltung haben?

Dr. Christian Oberbauer: „Beim Forensischen Dialog, der am 17. Mai 2018 in der PZN-Festhalle stattfinden wird, steht unser Lockerungssystem, die sogenannten Ausgangsstufen mit allem was dazu gehört, d. h. Beantragungsprozedere, Entscheidungsfindung, Beteiligung juristischer Behörden, Umgang mit Lockerungsverstößen, auf dem Programm.“

Sie haben 1998 Ihre Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger in der Forensischen Psychiatrie absolviert und waren ab 2006 in diesem Bereich im Klinikum am Weissenhof tätig. Nach einigen Jahren in der Kinder- und Jugendpsychiatrie – auch in leitender Funktion – kehren Sie nun wieder in Ihren ursprünglichen Einsatzbereich, den Maßregelvollzug, zurück. Was hat Sie daran gereizt, die Stelle als Pflegedienstleiter in der Forensischen Psychiatrie im Klinikum am Weissenhof anzutreten? 

 

Robert Radlinska: Gereizt hat mich daran, dass ich so die Möglichkeit habe, in mein altes und gewohntes Arbeitsumfeld zurückzukehren. Mein Wunsch in der neuen Position ist es, an die bereits vorhandenen guten internen Strukturen, die meine Vorgängerin Alice Stumpf und ihr Team geschaffen haben, anzuknüpfen und weiter auszubauen. Außerdem möchte ich als Pflegedienstleiter speziell die Vernetzung mit anderen Forensischen Psychiatrien intensivieren. Erfahrungsaustausch und ein gegenseitiges Lernen voneinander – darum geht es mir dabei. Und die so gewonnenen Erkenntnisse möchte ich in meine Arbeit im Klinikum am Weissenhof einbringen.

 

Was sind aus Ihrer Sicht die Aufgaben und Herausforderungen, die in den nächsten Jahren im Maßregelvollzug zu erwarten sind? 

Robert Radlinska: Arbeiten in der Forensischen Psychiatrie heißt immer, sich im Spannungsfeld zwischen dem kustodialen – also verwahrenden – Auftrag des Maßregelvollzugs und ethischen Fragestellungen zu bewegen. Außerdem sollte meiner Meinung nach aus pflegerischer Sicht die Gratwanderung zwischen „Macht und Ohnmacht“ reflektiert werden. Das heißt auf die einen Seiten haben wir im Maßregelvollzug Strukturen, die einer Justizvollzugsanstalt ähnlich sind. Andererseits erlebe ich auch immer wieder die Ohnmacht des Pflegepersonals. Man hat viele Ideen für die Arbeit mit den Patienten, aber stößt häufig an juristische Grenzen. Damit umzugehen ist nicht immer leicht und manchmal frustrierend.

In Bezug auf die Pflegfachkräfte sehe ich zwei Aufgaben. Zum einen muss die Belastung für Pflegende durch den Einsatz von gezielten Ressourcen reduziert werden. Und auch die noch bessere Qualifizierung von Fachkräften steht auf der Agenda.

Gesetzesänderungen werden uns ebenfalls immer wieder vor Herausforderungen stellen. Als zum Beispiel das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz 2015 in Baden-Württemberg in Kraft getreten ist, hieß es für uns als psychiatrische Einrichtung die Neuregelungen in die Praxis zu überführen. Ausgelöst durch den medienwirksamen Fall Gustl Mollath wurde im Juli 2016 der im Bundesgesetz novellierte § 63 StGB rechtswirksam. Damit gilt es zu verhindern, dass Straftäter zu schnell als Patienten in den Maßregelvollzug kommen. Auch müssen Patienten nun vermehrt extern begutachtet werden. Dadurch wird ein Rückgang der in den letzten Jahren stark gestiegenen Betten im Maßregelvollzug erwartet.

 

Der Maßregelvollzug ist immer mit besonderen Sicherheitsmaßnahmen verbunden. Das bedeutet für die Pflegefachkräfte oftmals eine Gratwanderung zwischen dem Therapieanspruch und dem Schutzbedürfnis der Öffentlichkeit. Wie gehen Sie damit um?

Robert Radlinska: Ich gehe sowohl beruflich als auch privat sehr offen mit meiner Arbeit im Maßregelvollzug um. Es ist wichtig, in diesem Arbeitsumfeld für die Öffentlichkeit eine größtmögliche Transparenz zu schaffen. Es ist mir ein Anliegen immer wieder darauf hinzuweisen, dass im Maßregelvollzug sowohl die Therapie unserer Patienten als auch die Sicherheit der Bevölkerung im Vordergrund stehen. Ich bin der festen Überzeugung, nur durch eine gezielte und intensive Aufklärung über die Arbeit in einer Forensischen Psychiatrie können Halbwissen und Misstrauen abgebaut werden.

Deshalb freue ich mich darauf, mich – wie meine Vorgängerin Alice Stumpf – im Arbeitskreis Forensik Transparenz Süddeutschland zu engagieren.

45 Jahre waren Sie in der psychiatrischen Krankenpflege tätig, davon seit 1979 als Fachkrankenschwester. Die letzten 17 Jahre hatten Sie die Pflegedienstleitung in der Forensischen Psychiatrie inne – zunächst im Psychiatrischen Zentrum Nordbaden und anschließend im Klinikum am Weissenhof. Durch Ihren beruflichen Werdegang können Sie auf einen enormen Erfahrungsschatz zurückblicken. Welche Veränderungen haben Sie in Ihrem Verantwortungsbereich beobachtet?

Alice Stumpf: Bis in den neunziger Jahren gab es in Baden-Württemberg für Maßregelvollzugspatienten noch eine sogenannte Streubelegung, das heißt, sie waren auch auf allgemeinpsychiatrischen Stationen mit anderen Patienten untergebracht. Nach einer Gesetzesänderung war dies nicht mehr erlaubt. Die Patienten wurden in die damaligen Landeskrankenhäuser, die eine Facheinrichtung für Maßregelvollzug vorhielten, verlegt.

Ausgelöst durch medienwirksame Vorfälle hat das Thema „äußere“ Sicherheit, im Gegensatz zur „inneren“ Sicherheit in Form der Beziehungspflege zum Patienten, einen immer höheren Stellenwert bekommen. Die baulichen Sicherheitsmaßnahmen im Maßregelvollzug wurden und werden stetig erhöht. Wo früher zum Beispiel eine Hecke stand, gibt es heute eine moderne Sicherungsanlage. Überhaupt nimmt die Öffentlichkeit den Maßregelvollzug viel sensibler wahr und Vorfälle in der Forensischen Psychiatrie sind in den Medien sehr präsent.

Auch Lockerungen werden restriktiver als noch vor 10 Jahren gewährt, wodurch die Verweildauer der Patienten gestiegen ist. Das hatte zur Folge, dass sich die Bettenzahl verdoppelt hat und neue Maßregevollzugseinrichtungen gebaut wurden.

Zu Beginn meiner Tätigkeit haben wir sogenannte graue Ambulanzen eingerichtet, die die Nachsorge der forensischen Patienten übernahmen. Es gab jedoch keine gesetzliche Grundlage, geschweige denn Kostenerstattung, was zulasten des stationären Bereichs ging. Die Politik hat mittlerweile zum Glück erkannt, dass eine qualifizierte aufsuchende forensische Nachbetreuung enorm wichtig ist. Das Rückfallrisiko wird so nachweislich deutlich gesenkt und die Verweildauern können verkürzt werden. Seit 2007 gibt es dafür endlich eine Rechtsgrundlage, die den Ausbau und die Finanzierung der aufsuchenden forensischen Nachsorgeambulanzen regelt.

 

Ein wichtiger Baustein für den Therapie- wie auch Sicherungsauftrag im Maßregelvollzug ist die Bezugspflege. Welchen Anforderungen müssen Ihrer Erfahrung nach die Pflegefachkräfte in der Forensischen Psychiatrie gerecht werden?

Alice Stumpf: Die Bezugspflege im Maßregelvollzug ist sehr vielschichtig. Gemeinsam mit dem Patienten erarbeiten und vereinbaren wir Entwicklungsschritte, die wir dann, abgestimmt mit der Gesamttherapieplanung, gemeinsam mit dem Patienten angehen. Am Ende des Weges steht das Ziel, dass der Patient wieder in die Gesellschaft zurückfindet ohne erneut straffällig zu werden.

Um den Patienten in seiner Entwicklung zu unterstützen, müssen wir als Pflegefachkraft im Alltag ein therapeutisches Milieu schaffen und dem Patienten gegenüber verschiedene Rollen einnehmen. Das ist sowohl eine fürsorgliche, verstehende, begleitende und beratende, aber auch eine das Verhalten spiegelnde, korrigierende, führende und kontrollierende Rolle. Wir müssen also auf der einen Seite Verständnis haben und auf der anderen Seite Grenzen aufzeigen sowie einfordern. Die Bezugspflege muss das richtige Verhältnis von Nähe und Distanz schaffen und dabei in ihrer Persönlichkeit echt und authentisch bleiben. Zum Glück hat sich die Personalausstattung in den letzten Jahren verbessert, so dass wir nun sinnvoll mit den Patienten sozio- und milieutherapeutisch arbeiten können.

Durch die Bezugspflege kennen wir den Patienten natürlich sehr gut und können am besten sehen, wie er im Alltag reagiert. Deshalb ist die Einschätzung der betreuenden Pflegefachkraft bei der Bewilligung von Lockerungsmaßnahmen sehr wichtig.

Dieser Verantwortung muss sich eine Pflegefachkraft in der Forensischen Psychiatrie bewusst sein!

 

Was würden Sie Kolleginnen und Kollegen raten, die überlegen eine Pflegetätigkeit im Maßregelvollzug anzutreten?

Alice Stumpf: Eine Pflegefachkraft im Maßregelvollzug muss bereit sein, ihre ganze Persönlichkeit in die Arbeit einzubringen. Sie muss eine gute vertrauensvolle Beziehung zum Patienten aufbauen, aber auch Grenzen durchsetzen und verhaltenskorrigierend eingreifen können. Deshalb würde ich Kolleginnen und Kollegen raten, sich im Vorfeld ganz bewusst mit der herausfordernden Arbeit im Maßregelvollzug auseinanderzusetzen.  

Dabei hilft, sich folgende Fragen zu stellen:

  • Bin ich bereit im multiprofessionellen Team zu arbeiten und mit Entscheidungen umzugehen, die ich alleine so nicht getroffen hätte?
  • Habe ich das entsprechende „Standing“ bzw. Durchsetzungsvermögen einen Ausgang oder eine Lockerung nicht zu gewähren, auch wenn eine starke negative Reaktion vom Patienten zu befürchten ist?
  • Bin ich bereit nötige Zwangsmaßnahmen durchzuführen?
  • Bin ich zufrieden damit, bei manchen Patienten auch an sehr kleinen Fortschritten zu arbeiten und ihn über sehr lange Bezugspflegezeiträume zu begleiten?
  • Sehe ich einen Rückfall nicht als persönliches Versagen von mir an?
  • Bin ich in meiner professionellen Haltung fähig und bereit zur Reflexion, so dass ich das richtige Verhältnis von Nähe und Distanz hinbekomme?
  • Habe ich zu Hause einen guten Ausgleich? Habe ich eine stabile psychische Gesundheit?

Wer diese Fragen mit Ja beantworten kann, ist meiner Meinung nach dafür geeignet, sich auf das spannende Aufgabengebiet Maßregelvollzug einzulassen.

Nach nunmehr drei Jahrzehnten in der psychiatrischen Pflege und fast ebenso langer Tätigkeit in der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie am Psychiatrischen Zentrum Nordbaden ist sich Matthias Kübler, heute Stationsleiter des Aufnahme- und Orientierungsbereichs der Klinik (Station 11) in einem sicher: Nur wenn es gelingt, Zugang zum Patienten zu finden und Verständnis für ihn zu entwickeln, kann das Therapieziel im Maßregelvollzug erreicht werden.

Der erfolgreiche Aufbau einer therapeutischen Beziehung im Rahmen der Bezugspflege schafft seiner Erfahrung nach die richtige Voraussetzung dafür, dass der Patient Schritt für Schritt in weniger gesicherte Bereiche gehen kann. Wenn die Pflegekraft schließlich spürt, dass die abwehrende Haltung aufgegeben wird und stattdessen die Rückmeldung kommt: „Jetzt habe ich verstanden“, ist ein erster Meilenstein in der Behandlung erreicht. Die Patienten signalisieren damit ihre Verantwortungsbereitschaft und lernen, sich im Bedarfsfall selbst Hilfe zu holen. 

Kübler bezeichnet es als sein persönliches Anliegen, den Vorurteilen gegenüber dem Maßregelvollzug, sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld, entgegenzuwirken. Der sportliche Wieslocher wird nicht müde, auch im Freundeskreis Klarheit über seine Arbeit zu schaffen. Im Unterricht in Krankenpflegeschule in Bretten stößt er auf reges Interesse der Schüler, wenn er über die Standards der psychiatrischen Krankenpflege hinaus die besonderen Anforderungen der Bezugspflege im Maßregelvollzug vermittelt.

Im Stationsalltag einer forensischen Klinik ist gut koordinierte Teamarbeit unter den betreuenden Pflegekräften extrem wichtig. Es gilt, trotz immenser Regelberge stets auch den menschlichen Blick zu bewahren. Vor allem aber warnt Kübler junge Kollegen davor, die Möglichkeiten der Macht auszunutzen und damit dem Patienten das Gefühl der Ohnmacht zu vermitteln. Rund 60 % der MRV-Patienten leiden an Psychosen. „Mit Angst als Verhaltensauslöser muss extrem vorsichtig umgegangen werden“, weiß der erfahrene Stationsleiter.

Weil es oftmals einer Gratwanderung gleichkommt, im Verhältnis zum Patienten einerseits das notwendige Vertrauen zu schaffen und andererseits im Bedarfsfall doch kontrollierend oder reglementierend einzugreifen, werden junge Mitarbeiter in den ersten Monaten von erfahrenen Mentoren begleitet. Besonders positiv wirkt sich die multikulturelle Zusammensetzung des 30-köpfigen Stationsteams, darunter 10 weibliche Kräfte, aus. Kulturell bedingte Unterschiede im Unrechtsbewusstsein können so besser verstanden und daraus resultierende Konflikte vermieden werden. Kommt es dennoch zu Übergriffen oder besonderen Vorfällen erhalten die Mitarbeiter therapeutische Hilfe von externen Fachkräften. Das PZN investiert viel in die Fachweiterbildung der Mitarbeiter, um sie für die besonderen Anforderungen in der Kommunikation und der Pflege der Beziehungsebene zu qualifizieren.

Als ausgebildeter Ergotherapeut ist Michael Bessler seit September 2009 auf einer Kriseninterventionsstation der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie beschäftigt.

Dort unterstützt und begleitet er Patientinnen und Patienten bei bestimmten Tätigkeiten, z. B. in der Selbstversorgung oder bei der Freizeitgestaltung. Dazu gehören beispielsweise auch handwerkliche Arbeiten mit den Patientinnen und Patienten – Berührungsängste hat er dabei nicht. „Ich empfinde die Arbeit mit den Menschen gerade aufgrund ihrer unterschiedlichen Geschichten als sehr spannend“, erklärt Bessler.

Doch nicht nur, wenn es um seine Patientinnen und Patienten geht, zeigt Michael Bessler Initiative. Seit einem guten Jahr engagiert er sich auch ehrenamtlich bei der Werkfeuerwehr des PZN. Aufmerksam geworden auf deren Tätigkeiten war er durch ein Gespräch beim Mittagessen mit einigen Mitarbeitenden der Feuerwehr. Obwohl seine aktive Zeit bei der Jugendfeuerwehr schon eine Weile zurücklag, konnte sich Bessler dank der Unterstützung seiner 22 Feuerwehrkolleginnen und -kollegen bei Einsätzen schnell einbringen.

Neben den interessanten Tätigkeiten bei der Werkfeuerwehr schätzt er aber vor allem die vielen neuen Bekanntschaften und die daraus entstandenen Verbindungen zu verschiedenen Bereichen des PZN. Gerade für Mitarbeitende, die neu am PZN sind, sei die Feuerwehr eine gute Möglichkeit, um Kontakte zu knüpfen. „Es ist einfach schön, wenn man übers Gelände läuft und an jeder Ecke gegrüßt wird. So fühlt man sich gleich zugehörig“, beschreibt Bessler seine Erfahrungen. Als persönliche Bereicherung empfindet er auch die gute Atmosphäre innerhalb des Feuerwehrteams, das sich auch mal außerhalb der Arbeit zum sommerlichen Grillfest zusammenfindet.

 

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